Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Zu deiner und unserer Sicherheit
Und damit unsere bürokratischste Seite.
Genau wie ihr alle genießen wir bei ONWATER Sommer, Sonne und Sonnenschein, und freuen uns, unser Unternehmen mit Freude und Leidenschaft zu führen. Allerdings müssen auch wir uns an bestimmte Regeln halten. Hier findet ihr daher ausführliche Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir sind sehr stolz darauf, dass wir noch nie von unseren Rechten Gebrauch machen mussten oder einen ernsthaften Konflikt mit einem unserer Kunden hatten. Wir engagieren uns stets mit allen Mitteln für das Wohlbefinden und die Sicherheit unserer Kunden. Wie sagt man so schön: »Zufriedene Mienen danken es Ihnen!«.
Davon hatten wir in den vergangenen Jahren sehr viele. Wir danken allen, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ONWATER GmbH
§ 1 Geltung
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen schließen – einschließlich Lehrgänge, Events, Kurse und digitaler Lerninhalte.
Jegliche mündliche Abreden und Abweichungen müssen schriftlich bestätigt werden.
Sicherheit: An den Vercharterungen, Touren, Events, Lehrgängen und Kursen der ONWATER GmbH kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann. Kinder bis 7 Jahre und Nichtschwimmer müssen in Wassernähe, also auf Booten, Flößen, SUPs sowie auf der Steganlage, stets eine Rettungsweste/Automatikweste tragen.
Die Anzahl und Größe der Westen ist bei Boots- oder Floßmiete bis 2 Tage vor der geplanten Leistung schriftlich mitzuteilen oder wenn möglich gleich online zu buchen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
In Prospekten, Anzeigen, in Darstellungen auf der eigenen oder auf fremden Webseiten (inkl. app.onwater.de) enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung bzw. durch Freischaltung eines Produkts oder Zugangs (z. B. zur Lernplattform) zustande.
Nutzung der Onwater Lernplattform (app.onwater.de)
(1) Der Zugang zur digitalen Lernplattform app.onwater.de wird nach Buchung für die Dauer von 12 Monaten ab dem Buchungstag freigeschaltet.
(2) Nach Ablauf der Laufzeit endet der Zugang automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Der Zugang kann auf Wunsch für weitere 12 Monate zum Preis von 120 € inkl. MwSt. verlängert werden. Die Verlängerung muss durch den/die Kund\:in aktiv über das Kundenkonto oder auf schriftliche Anfrage erfolgen.
(4) Die Nutzung der Lernplattform ist personenbezogen und nicht übertragbar.
(5) Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien, die auf app.onwater.de einsehbar sind.
§ 3 Preise und Zahlung / Leistungsumfang
Für Produkte und Dienstleistungen gilt ausschließlich die jeweils aktuelle Preisliste.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Zahlungen können durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen oder online beglichen werden. Schecks werden nicht angenommen.
Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen möglich.
Im Falle der Buchung eines Lehrgangs wird die theoretische und praktische Ausbildung jeweils in der Form durchgeführt, wie in unseren Kursbeschreibungen dargestellt. Nicht enthalten sind Prüfungsgebühren, Prüfungsorganisation sowie An- und Abreise.
Die ONWATER GmbH kann unentgeltliche, freiwillige Serviceleistungen anbieten. Jede Haftung für diese Serviceleistungen ist ausgeschlossen.
Verzug und Mahnverfahren
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Falls uns durch den Verzug des Kunden ein höherer Schaden entsteht, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Kursgebühren und Ausbildung
3.1 Kursgebühren und Leistungsumfang
Die Kursgebühren für Sportbootführerscheine beinhalten, soweit nicht anders angegeben:
Lehrmaterial und ggf. Navigationsbesteck
Zugang zur ONWATER-App
Praktische Fahrstunden
3.2 Ausbildungszeitraum und Fahrstunden
Die Teilnehmer haben nach Kursbeginn 12 Monate Zeit, ihre Ausbildung abzuschließen, danach kann gegen eine Zusatzgebühr verlängert werden.
Fahrstunden sind im Rahmen der regulären Ausbildung kostenlos, bis die Praxisprüfung bestanden ist
Fahrstunden finden mit zwei Teilnehmern für 60 Minuten statt
Die Verlegung von Praxisterminen ist nur in Ausnahmefällen möglich
Bei Verspätung oder Nichterscheinen zu Fahrstunden wird eine Kostenerstattung von 50,00 EUR für den Ersatztermin erhoben
3.3 Saisonale Einschränkungen
In Mainz, Düsseldorf und auf Mallorca ist die Praxisausbildung ganzjährig möglich
In Koblenz, Köln, Berlin, Frankfurt am Main und Marburg findet die Praxisausbildung nur von April bis September statt
Am Chiemsee beginnt die Saison im März
3.4 Mindestalter und Voraussetzungen
Das Mindestalter für den Erwerb des Sportbootführerscheins beträgt 16 Jahre
Eine Zulassung zur Prüfung ist bereits 3 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich
Der Führerschein wird in diesem Fall erst am 16. Geburtstag ausgestellt
3.5 Ärztliche Eignungsprüfung
Die ärztliche Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Besteht ein Teilnehmer die ärztliche Eignungsprüfung nicht oder wird die Eignung nur eingeschränkt bestätigt, berechtigt dies den Teilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall werden die Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 EUR erstattet. Alternativ kann der Kurs auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen nur vorübergehender Natur sind.
§ 4 Gutscheine
Die über diese Webseite oder im Verkauf erworbenen Gutscheine können nicht ausgezahlt werden, sind aber an Dritte übertragbar und drei Jahre gültig. Sollte sich der Preis einer Dienstleistung in dieser Zeit ändern, so ist der Aufpreis bei der Buchung zu zahlen.
Gutscheine sind ausschließlich online einlösbar. Eine Einlösung vor Ort ist nicht möglich. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt oder zurückgenommen werden.
§ 5 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung über die Buchung eines Lehrgangs oder Kurses innerhalb von 14 Tagen jedoch spätestens 2 Wochen vor einem Lehrgang ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang des Gutscheins beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Diese Regelung gilt nur bis zu einer Woche vor Kursbeginn.
Der Widerruf ist zu richten an: ONWATER GmbH, Victor Hugo Ufer 22, 55116 Mainz
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen, Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Haben Sie einen Gutschein vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits ganz oder teilweise eingelöst, sind Sie zum Wertersatz verpflichtet. Die Pflicht zum Wertersatz können Sie vermeiden, indem Sie den Gutschein erst einlösen, wenn Sie sich entschlossen haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung.
§ 6 Gewährleistung
Bei Nichterbringung der vereinbarten Dienstleistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
§ 7 Haftung auf Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel der Leistung sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Leistungserbringung anzeigt.
Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden haftet ONWATER nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Rücktritt
Bei Unwetter und starkem Niederschlag obliegt es ONWATER, ob eine Dienstleistung durchgeführt werden kann.
Möchte der Kunde aus eigener Initiative zurücktreten, so ist dies bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos möglich. Nach Ablauf dieser Frist entstehen folgende Kosten: Bis zu einem Tag vor der gebuchten Leistung 50 % des Auftragswertes. Am Tag der gebuchten Leistung 90 % des Auftragswertes.
Die ONWATER GmbH ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Kurses zurückzutreten, wenn dessen Einhaltung aufgrund von Umständen unwirtschaftlich, unmöglich oder gefährlich wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Wetterbedingungen, Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl und Umstände, die sich aus höherer Gewalt, Streik, oder behördlicher Anordnung ergeben. Bei Rücktritt erhält der Teilnehmer einen Wertgutschein. Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
§ 9 Sonstiges
Die Teilnehmerdaten werden bei ONWATER gespeichert. Sämtliche Prospekt- und Programmangaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen der angekündigten Lehrgänge und der Kursgebühren bleiben daher vorbehalten.
Bildmaterial:
ONWATER Ausbilder halten schöne Momente regelmäßig als digitales Bild oder Video fest, um dieses später in sozialen Netzwerken und auf der Website oder Printmedien zu teilen und auf das Angebot aufmerksam zu machen. Ist ein Teilnehmer nicht damit einverstanden, so ist der Ausbilder bei Kursbeginn zu informieren.
§ 10 Zusätzliche Regelungen Bootsausbildung
§ 10 Zusätzliche Regelungen Bootsausbildung Bei körperlichen Einschränkungen muss sich jeder Kunde darüber bewusst sein, dass Sportboote bei größeren Wellen schlagen können und auch erfahrene Bootsführer dies nicht immer verhindern können. Schwangere und Personen mit Rückenbeschwerden nehmen auf eigene Gefahr teil. Körperliche Einschränkungen sind immer dem Bootsführer mitzuteilen.
Praxistermine sind selbständig 2–4 Wochen vor Prüfung via App zu buchen. Verspätung verursacht 50 € Umbuchungsgebühr. Die Ausbildung verfällt 365 Tage nach Kursbeginn.
Auf den Booten ist sich immer mit mindestens einer Hand festzuhalten. Es darf nur aufgestanden werden, wenn der Bootsführer gefragt wurde und eingewilligt hat.
Der Bootsführer ist an Bord weisungsbefugt, und es ist seinen Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten.
Der Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet, die Termine für die praktische Ausbildung für den Zeitraum frühestens vier, spätestens zwei Wochen vor der Prüfung zu vereinbaren. Termine werden per Kalender in unserer App vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Termine an bestimmten Wochentagen oder Uhrzeiten.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, zu den Terminen zur praktischen Ausbildung pünktlich zu erscheinen, andernfalls wird eine Kostenerstattung von 50,00 EUR für den Ersatztermin erhoben. Wir behalten uns vor, Ersatztermine erst dann zu vergeben, wenn die Kostenerstattung entrichtet wurde.
Sollte der Kursteilnehmer mehr als drei Termine für die Praxisausbildung benötigen, besteht kein Anspruch auf Prüfungsteilnahme an einem bestimmten Prüfungstermin. Die Verlegung von Praxisterminen ist aus organisatorischen Gründen nur in Ausnahmefällen möglich. Die praktische Prüfung muss spätestens 365 Tage nach Kursbeginn erfolgen. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf die Ausbildung.
Wir behalten uns das Recht vor, Kursteilnehmer, die den zur Prüfung notwendigen Ausbildungsstand bisher nicht erreicht haben, nicht an der Prüfung teilnehmen zu lassen.
Bei Hochwasser, Niedrigwasser und bei Wassertemperaturen unter dem Gefrierpunkt (Wasseroberflächenvereisung) besteht unsererseits keine Verpflichtung zur praktischen Ausbildung.
Prüfungsbedingungen von ONWATER:
Bei den Prüfungen zum Sportbootführerschein handelt es sich um amtliche Prüfungen. Prüfungsorte, -termine und Gebühren werden jeweils vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt. Der Prüfungsausschuss kann sonst die Prüfungsteilnahme verweigern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prüfungsunterlagen ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
Versand der Prüfungsunterlagen und -gebühren an den Prüfungsausschuss und Versand der Prüfungseinladungen liegen in der Verantwortung des Kursteilnehmers.
Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des DMYV, DSV und des Bundesverkehrsministers für die Sportbootscheine „Binnen" und „See" durchgeführt. Die Führerscheinprüfungen werden vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen. Prüfungstermine und Prüfungsorte werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
ONWATER kann Teilnehmer/innen mit unzureichendem Ausbildungsstand von der Prüfung ausschließen.
§ 11 Bootscharter und Bootsvermietung
11.1 Übernahme und Voraussetzungen
Der Mieter muss sich mit einem anerkannten Bootsführerschein legitimieren sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem ONWATER-Skippertraining oder nachgewiesene Bootserfahrung vorweisen.
Vor Abfahrt sind folgende Punkte gemeinsam mit ONWATER-Personal zu kontrollieren:
- Zustand des Bootes und Dokumentation etwaiger Schäden
- Vorhandensein aller notwendigen Schiffspapiere
- Vollständigkeit des vorgeschriebenen Rettungsmaterials und Feuerlöschgeräts
- Einhaltung der maximalen Zuladung gemäß Plakette
ONWATER behält sich vor, den Mietvertrag unter Kostenfolge zulasten des Mieters zu annullieren, wenn sich zeigen sollte, dass der Mieter nicht sachgemäß mit dem Boot umgehen kann.
11.2 Betrieb und Nutzung
Der Mieter ist als Schiffsführer für die Einhaltung folgender Vorschriften verantwortlich:
- Binnenschifffahrtsstraßenordnung und Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
- Maximale Beladung (Personenanzahl)
- Geschwindigkeitsbegrenzungen (z.B. 12 km/h in Mainz-Mombach)
- Alle geltenden Fahrregeln gemäß Schifffahrtsrecht
Das Fahrtrevier erstreckt sich von Rheinkilometer 466 bis 520. Eine Fahrt weiter als Oestrich-Winkel ist nicht gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich, nur in der Fahrrinne zu fahren, um Grundberührungen und Propellerschäden zu vermeiden. Bei versehentlichem Einfahren in eine Untiefe ist der Motor sofort abzustellen und der Antrieb hydraulisch anzuheben.
11.3 Schäden und Haftung
Im Falle einer Grundberührung gilt:
- Bei Propellerschaden oder Kratzer größer als eine Kreditkarte: 300 EUR
- Bei Verformungen ab 5 mm
- Bei Beschädigung des Unterwasserteils oder der Propellerwelle: maximal 900 EUR
Schäden sind unverzüglich unter den angegebenen ONWATER Notfallnummern zu melden.
11.4 Buchungsdauer und Rückgabe
Die Buchungsdauer beträgt 3, 4 oder 6 Stunden. Die in der Buchungsbestätigung angezeigte Zeit enthält eine zusätzliche halbe Stunde für Vor- und Nachbereitung.
Bei verspäteter Rückgabe ab 15 Minuten werden mindestens 50 EUR in Rechnung gestellt.
11.5 Treibstoff und Tanken
Das Boot ist vollgetankt zurückzugeben. Es darf nur der gemäß Betriebsanleitung vorgesehene Treibstoff (in der Regel bleifrei 95) getankt werden.
Bei einem Verbrauch bis 20 Liter übernimmt ONWATER das Nachtanken gegen Berechnung von 2,50 EUR pro Liter. Bei höherem Verbrauch ist der Mieter verpflichtet, das Boot selbst vollzutanken.
11.6 Kaution
Als Kaution kann der Autoführerschein hinterlegt werden. Der maximale Selbstbehalt im Schadensfall beträgt 1.000 EUR.
Ein Selbstbehalt kann entstehen bei:
- Nicht vollgetanktem Boot
- Fehlenden oder beschädigten Polstern
- Propellerschäden
- Verunreinigungen (insbesondere durch Sonnencreme)
- Schäden am Verdeck
11.7 Besondere Hinweise
Zur Vermeidung von Schäden ist:
- Vorsichtig mit Sonnencreme umzugehen und Handtücher unterzulegen
- Das Verdeck nur nach Einweisung oder Videoanleitung zu bedienen
- Schäden vor der Fahrt zu dokumentieren
§ 12 Floßmiete
12.1 Führerscheinfreies Fahren
Die Flöße können führerscheinfrei gemietet werden. Der Mieter ist für die Einhaltung aller Regeln und die Sicherheit an Bord verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, den Anweisungen des ONWATER Tour-Guides Folge zu leisten.
12.2 Personenzahl und Sicherheit
Die maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden. In Mainz stehen Flöße für bis zu 10 oder 18 Personen zur Verfügung, in Frankfurt für bis zu 18 Personen. Kinder ab 2 Jahren zählen als vollwertige Personen.
Nichtschwimmer und Kinder müssen Rettungswesten tragen. Diese werden von ONWATER gestellt. Alle Teilnehmer müssen schwimmen können und in der Lage sein, sich im Notfall selbst zu retten.
12.3 Alkohol und Verhalten
Der verantwortliche Schiffsführer muss nüchtern sein. Getränke über 14 Vol. % sind nicht gestattet. ONWATER behält sich vor, alkoholisierte Gruppen von der Fahrt auszuschließen. Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln kann die Tour jederzeit beendet werden.
12.4 Ausstattung und Verpflegung
Die Flöße sind mit Gasgrill, Bluetooth-Musikanlage und Toilette ausgestattet. In Mainz werden zusätzlich Geschirr, Besteck und Becher gestellt. In Frankfurt müssen diese vom Mieter selbst mitgebracht werden.
Die Verpflegung ist vom Mieter selbst zu organisieren. Eigene Musikboxen sind nicht gestattet.
12.5 Wetterbedingungen und Stornierung
Bei Unwetter oder Gewitter kann die Fahrt abgesagt oder abgebrochen werden. In diesem Fall wird der Betrag erstattet oder ein Ersatztermin vereinbart. Leichter Regen ist kein Stornierungsgrund.
12.6 Zeiten und Treffpunkt
Die Floßmiete beträgt in Mainz drei Stunden, in Frankfurt/M. 2:45 Stunden. Der Treffpunkt in Mainz ist am Winterhafen, in Frankfurt am Griesheimer Mainufer. Die Teilnehmer sollten 10 Minuten vor Fahrtbeginn erscheinen.
12.7 Hunde
Hunde sind erlaubt, wenn sie sich ruhig verhalten und gestutzte Krallen haben.
12.8 Haftung und Sicherheit
Allgemeine Haftung
Die Nutzung des Floßes erfolgt ausdrücklich auf eigenen Wunsch und eigenes Risiko. Die Teilnehmer verzichten mit ihrer Unterschrift auf jegliche Ansprüche für Schäden gegen den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, den Eigentümer des Floßes sowie alle an der Ausfahrt beteiligten Personen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Veranstalter vorliegt. Dies gilt auch für den Ein- und Ausstieg auf das Floß, das Betreten der ONWATER Steganlagen sowie die Beschädigung und den Verlust von Wertgegenständen.
Gesundheitszustand und Teilnahmevoraussetzungen
Mit der Unterschrift versichert der Teilnehmer, dass er sich körperlich und geistig in der Lage fühlt, an der Floßfahrt teilzunehmen. Dies beinhaltet insbesondere:
- Keine akute Erkrankung
- Keine Beeinträchtigung der Sinneswahrnehmungen
- Keine relevanten gesundheitlichen Einschränkungen
- Schwimmfähigkeit (Nichtschwimmer müssen dies vorab melden und Rettungsweste tragen)
- Keine Beeinträchtigung durch Drogen, Medikamente oder übermäßigen Alkoholkonsum
Sicherheitsbestimmungen
Während der Fahrt ist das Springen oder Rutschen ins Wasser nur bei verankertem Floß und nach Prüfung der Wassertiefe durch den Tour-Guide gestattet
Das Dach darf während der Fahrt mit maximal 6 Personen oder 400 kg belastet werden
Das Gewicht muss gleichmäßig auf dem Floß verteilt werden
SUP-Boards dürfen nur mit Schwimmweste und in Floß- und Ufernähe genutzt werden
Verpflichtungen der Teilnehmer
Die Teilnehmer verpflichten sich:
Den Anweisungen des Vermieters, der ONWATER-Mitarbeiter und insbesondere des Tour-Guides Folge zu leisten
Sich respektvoll gegenüber anderen und der Umwelt zu verhalten
In Stadtnähe angemessene Kleidung zu tragen
Müll und persönliche Gegenstände gegen Wind zu sichern
Etwaige Verschlechterungen des Gesundheitszustands während der Fahrt umgehend zu melden
Abbruch der Fahrt
ONWATER behält sich das Recht vor, die Fahrt bei Bedenken bezüglich Sicherheit, Umweltschutz oder Außenwirkung jederzeit abzubrechen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.
Bild- und Filmrechte
Die Teilnehmer erklären sich mit der uneingeschränkten Nutzung von Film- und Bildrechten durch die Firma ONWATER einverstanden, sofern nicht vor Antritt der Fahrt widersprochen wird. ONWATER übernimmt keine Haftung für durch Dritte veröffentlichte Fotos und Filme.
§ 13 Bootsclub/Bootsharing
13.1 Mitgliedschaft und Verfügbarkeit
- Die Anzahl der Mitglieder pro Boot wird so begrenzt, dass ausreichend Verfügbarkeit gewährleistet ist
- Bei Belegung des gewünschten Bootes stellt ONWATER nach Möglichkeit ein alternatives Boot zur Verfügung
13.2 Buchung und Nutzung
- Buchungen erfolgen über die ONWATER-App
- Die maximale Buchungsdauer beträgt einen halben Tag
- Längere Zeiträume und Übernachtfahrten sind nach Absprache und je nach Erfahrung möglich
- Buchungen sind bis 5 Minuten vor Fahrtantritt möglich, sofern Verfügbarkeit besteht
- Mitglieder dürfen Freunde und Gäste mitnehmen
13.3 Schäden und Haftung
- Bei Schäden beträgt die maximale Selbstbeteiligung 500 EUR
- Eine Skipper-Haftpflichtversicherung wird empfohlen
13.4 Treibstoff und Laden
- Bei E-Booten entstehen keine zusätzlichen Kosten für das Laden
- Bei Verbrennungsmotoren wird der Treibstoffverbrauch in der App erfasst
- Ab ca. 100 Litern Verbrauch ist das Boot vom Nutzer zu betanken
- Alternativ kann ein Aufschlag für das Betanken durch ONWATER berechnet werden
13.5 Kommunikation
- Für jedes Boot existiert eine WhatsApp-Gruppe für Abstimmungen zwischen den Mitgliedern
- Termine und wichtige Informationen werden über die App kommuniziert
§ 14 Datenschutz
Für Schäden haftet ONWATER nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
© ONWATER GmbH 2026
Hilmar Hoenes
Dipl. Wirtsch. Ing. (FH)
Geschäftsführer
ONWATER GmbH
Victor-Hugo-Ufer 22
55116 Mainz
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