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Das ONWATER Lexikon
Ausweichpflicht

Wenn sich zwei Boote auf Kollisionskurs befinden, müssen sie sich ausweichen. Weichen beide aus, kann der Kollisionskurs immer noch vorliegen. Deshalb wird nach den Ausweichregeln ein Boot zum Kurshalter und eines zum Ausweichpflichtigen. Das frühzeitige Einleiten eines Ausweichmanövers wird als Ausweichpflicht bezeichnet. Wird die Ausweichpflicht nicht eingehalten, kann es zum Zusammenstoß kommen. Wenn das der Fall ist, muss der Kurshalter das Manöver des letztens Augenblicks fahren.
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